Arbeitsrecht
Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Im Arbeitsrecht und im Bereich des Kündigungschutzes setze ich mich als Rechtsanwalt für Sie ein!
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Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist oft existenzbedrohend. Deshalb ist es ratsam, sich seiner Rechte und Möglichkeiten bewusst zu sein und in aller Ruhe die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Regelmäßig sind Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon im Vorfeld einer Kündigung der eigentliche Grund. Beispiele können das Fehlen aufgrund von Krankheit oder das Verhalten am Arbeitsplatz sein. Ob hierdurch überhaupt eine Kündigung gerechtfertigt wird, ist gründlich zu prüfen.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen sind regelmäßig Abmahnungen von Bedeutung.
Eine Abmahnung kann auch allein überprüft und vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Eine wirksame Abmahnung ist nämlich in der Regel Voraussetzung für eine Kündigung.
Die Beweislast trifft dabei die Arbeitgeberseite. Dieses ist oft ein erfolgsversprechender Ansatzpunkt im Rahmen einer Kündigungsschutzklage.
Eine fristlose Kündigung ist in der Regel nur wirksam, wenn entweder ein besonders krasses Fehlverhalten vorliegt oder vorher wegen des Gleichen schonmal abgemahnt worden ist.
Auch hier trifft die Beweislast die Arbeitgeberseite.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung spielt die Sozialauswahl eine entscheidende Rolle. Oftmals wird gerade die Sozialauswahl aber nicht oder nur ungenügend vorgenommen bzw. begründet.
Sehr häufig werden im Kündigungsschreiben überhaupt keine Gründe angegeben. Dieses ändert aber an der Kündigung als solcher nichts. Ein Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes muss trotzdem vorliegen. Wenn kein (ausreichender) Grund vorliegt, ist die Kündigung unwirksam und sollte unbedingt schnell überprüft werden.
Oftmals lohnt sich ein Vorgehen - neben einer möglichen Abfindung - auch schon deshalb, um eine Sperre durch das Arbeitsamt bzw. JobCenter zu vermeiden.
Rufen Sie mich deshalb unverbindlich an, um eine erste Einschätzung vom Anwalt zu erhalten und um Ihre Rechte sichern zu können. Eine erste Einschätzung kann meist ohne größeren Aufwand ohne Kosten abgegeben werden.
Wichtig: kurze Ausschlussfrist bei Kündigungen
Unabhängig vom Kündigungsgrund bestehen relativ kurze Ausschlussfristen. Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger. Deshalb ist es wichtig, das Datum des Zugangs zu kennen.
Die Frist beträgt drei Wochen.
Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann die Unwirksamkeit in aller Regel nicht mehr gelten gemacht werden, d.h. sie wird dann wirksam. Deshalb gilt es, keine Zeit zu verlieren!
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Arbeitsrechtliche Ansprüche nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Bei Ende des Arbeitsverhältnisses müssen Ansprüche wie Lohn- bzw. Gehaltsforderungen, Abfindung und nicht in Anspruch genommener Urlaub berücksichtigt werden. Gerne prüfe ich, ob Sie noch weitere Ansprüche haben und werde diese, falls dieses von Ihnen gewünscht ist, geltend machen.
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Co.
Entscheidend für Ihre Ansprüche sind natürlich die gesetzlichen Regelungen, wie zum Bespiel, das BGB, das Arbeitsgerichtsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und einige andere. Ihr Arbeitsvertrag und ein gegebenenfalls Anwendung findender Tarifvertrag sind aber ebenfalls entscheidend. Gerade hinsichtlich der Frage, ob ein Tarifvertrag Anwendung findet, bestehen oft Irrtümer und bedürfen einer sorgfältigen Kontrolle durch einen Rechtsanwalt. Sowohl Arbeitsvertrag als auch Tarifvertrag (falls verfügbar) sollten Sie bereithalten, da diese in ihrer Bedeutung für die eigenen Ansprüche, nicht unterschätzt werden dürfen.
Hilfe im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht helfe ich Ihnen als Rechtsanwalt gerne insbesondere bei:
• fristgemäßer oder fristloser Kündigung
• Abmahnung
• Lohn-, Abfindungs- und sonstigen Ansprüchen.