Mietrecht

Rechte von Mietern und Vermietern

Mietrecht

Die häufigsten Auseinandersetzungen im Mietrecht beziehen sich auf die Wirksamkeit von Kündigungen und Mieterhöhungen. Oft geht es auch um die Beseitigung von Mängeln in der Wohnung oder die Betriebskostenabrechnung.

Hierbei stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite.

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Mietrechtliche Mängel

Bei Vorliegen von Mängeln an der an der Wohnung oder am Gewerberaum, wie zum Beispiel Schimmel, ist die rechtliche, aber auch die tatsächliche Beurteilung von großer Bedeutung. Hierzu kann es auch hilfreich sein, wenn ich mir einen Eindruck vor Ort verschaffe. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch meißtens nicht.

Die Frage nach dem richtigen Verhalten dabei, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern bedarf einer gewissenhaften Überprüfung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt. Neben der Mietminderung gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, um die Beseitigung von Mietmängeln zu erreichen. Durch ein richtiges Vorgehen bei Problemen zwischen Vermieter und Mieter lassen sich Nachteile vermeiden. Allein durch eine justiziabel beweisbare Zustellung von Schreiben kann man im Mietrecht, aber auch in allen anderen Rechtsgebieten, schweren Nachteilen vorbeugen. Gerne stehe ich Ihnen dabei zur Verfügung, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Kündigung des Mietverhältnisses

- Fristlos oder fristgemäß -

Liegt eine Kündigung vor oder ist gar schon ein Räumungsprozess anhängig, gilt es keine Zeit zu verlieren. Je eher nämlich die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, desto besser kann das Ergebnis werden. Oft kann aber auch "in letzter Minute" noch einiges erreicht werden.

Im Rahmen mietrechtlicher Kündigungen wird unterschieden zwischen einer sogenannten fristlosen und einer fristgemäßen Kündigung. Erklärt der Vermieter eine Kündigung des Mietverhältnisses, muss in beiden Fällen aber ein berechtigtes Interesse, also ein Kündigungsgrund, vorliegen. Nur bei einem sehr hohen Interesse eines Vermieters ist eine fristlose Kündigung nämlich überhaupt gerechtfertigt. Wurde vom Vermieter ohne ausreichenden Grund gekündigt, ist die Kündigung unwirksam.

Am häufigsten ist die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen. Oft ist dies eine Folge eines finanziellen Engpasses oder Folge der Zahlungspflicht des Job-Centers. Oftmals wird auch hilfsweise die fristgemäße Kündigung erklärt.

Auch kommt es immer vor, dass unterschiedliche Meinungen im Bereich von Mängeln und der entsprechenden Minderung  zu einem Mietrückstand führen - jedenfalls aus Vermietersicht. Bei einer Kündigung im Bereich des Mietrechts ist in der Regel rechtlicher Beistand angezeigt, da es ja um den Bestand des gesamten Mietverhältnisses geht.

Hinsichtlich anderer Kündigungsgründe, wie z.B. wegen Fehlverhaltens oder Eigenbedarfs, ist regelmäßig zu prüfen, ob überhaupt ausreichende Gründe vorliegen und ob diese zu beweisen sind.

Gerne prüfe ich für Sie Ihre Erfolgsaussichten im Mietrecht. Erfahrungsgemäß können Nachteile, wenn auch nicht immer ganz vermieden, zumindest vermindert werden.

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Betriebskostenabrechnung

Ebenfalls von großer Aktualität bei Auseinandersetzungen im Mietrecht ist das komplexe Thema der Betriebskostenabrechnung. Ob eine Betriebskostenabrechnung korrekt ist, lässt sich nur selten pauschal beantworten. Hierbei sind oft die Regelungen im Mietvertrag entscheidend.

Genauso verhält es sich auch bei Schönheitsreperaturklauseln. Meißtens stellt sich diese Frage ebenso, wie die nach der Wirksamkeit nach Renovierungsklauseln erst am Ende des Mietverhältnisses. Ob ein Mieter verpflichtet ist, die gemietete Wohnung bei Auszug zu renovieren, kann oftmals schnell durch eine Prüfung des Mietvertrages beantwortet werden.

Hilfe im Mietrecht

Im Bereich des Mietrechts helfe ich Ihnen gerne insbesondere bei:

• Kündigung,
• Mietmängeln und
• Betriebskostenabrechnung.

Gerne stehe ich Ihnen im Mietrecht zur Verfügung.

Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.

ArGe Mietrecht und Immobilien

Rechtsanwalt Lorenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Mitglied ARGE Mietrecht