Immobilienrecht
Das gesamte Recht rund um "Haus und Hof"
Das Immobilienrecht kann man untergliedern in den Bereich "Erwerb" einerseits, also Kauf bzw. Verkauf von Grundeigentum. Dieses betrifft also alles was am Anfang bzw. am Ende des Grundbesitzes steht. Andererseits geht es für Eigentümer während des Bestands oft auch um Fragen bspw. des Mietrechts.
Bei allen Fragen zu diesen Bereichen stehe ich Ihnen gerne als Rechtsanwalt in Kiel und Umland mit Rat und Tat zur Seite.
Anruf
Rufen Sie mich einfach an.
Vor und während des Hauskaufs
Beim Hauskauf, oder genauer Grundstückskauf, gibt es Einiges zu beachten. Hierbei ist es ratsam, sich vor dem Abschluss des Kaufvertrages der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedigungen bewusst zu werden. Denn durch eine auf die jeweils vorhandenen Besonderheiten abgestimmte, vertragliche Gestaltung können unnötige und recht teuere Auseinandersetzungen in der Folge vermieden werden.
Hierbei geht es insbesondere darum, Ihre Interessen zu wahren. Diese Aufgabe nimmt der Notar nur bedingt wahr, da dieser ja zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet ist.
Im Unterschied zum Notar bin ich als Rechtsanwalt auf Ihrer Seite.
Mängel nach dem Hauskauf
Immer wieder kommt es nach dem der Kaufvertrag schon umgesetzt wurde zu Problemen, weil Mängel vorliegen. Die zu klärende Frage ist dabei, wer für den Mangel einzustehen hat. Hierfür entscheidend sind neben den Regelungen im BGB auch immer die konkreten Vereinbarungen im Kaufvertrag.
Recht im Immobilienbestand
Auch bei bestehenden Immobilien kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Hilfe im Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts helfe ich Ihnen insbesondere bei:
- Prüfung des Kaufvertrages,
- Durchsetzung des Kaufvertrages und
- Mängeln am Objekt.
Gerne stehe ich Ihnen im Immobilienrecht zur Verfügung.
Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.
ArGe Mietrecht und Immobilien
Rechtsanwalt Lorenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.