WEG-Recht

Das Recht der Wohnungseigentumsgemeinschaft

Das WEG-Recht ist dem Mietrecht recht nahe, weist aber doch einige Besonderheiten auf, die gerade auch durch die jeweilige Gestaltung der Teilungserklärung bedingt ist. Nur durch die Prüfung der jeweiligen Teilungserklärung ist es in vielen Fällen möglich, konkrete Aussagen über die einzelnen Rechte und Pflichten zwischen den Eigentümern untereinander und im Verhältnis zur gegebenenfalls vorhandenen WEG-Verwaltung zu treffen. Insbesondere ergeben sich durch die Kombination von Mietrecht und WEG-Recht bei Vermietung von Eigentumswohnungen einige, zu berücksichtigende Besonderheiten.

Erwerb von Wohnungseigentum

Während - besser: vor Erwerb von Wohnungseigentum sollte man sich bewusst sein, wie es um die Rahmenbedingungen bestellt ist. Dazu gehört natürlich immer auch der Zustand der Wohnung und des oder der Häuser. Ebenfalls sehr wichtig sind aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese werden neben dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ganz entscheidend auch durch die Teilungserklärung und die im Laufe der Zeit gefassten Beschlüsse bestimmt. Hieraus ergeben sich die Rechte und Pflichten und sollten deshalb vor dem Erwerb geprüft werden, damit klar ist, worauf man sich einlässt.

Gerne stehe ich Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

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Begründung von Wohnungseigentum

Bei der Begründung von Wohnungseigentum kann es zu Problemen kommen. Sei es bei der Teilung oder bei Ansprüchen gegen den Bauträger bei Mängeln. Auch die Auswahl eines guten Verwalters kann viele Probleme vermeiden.

Gerne begleite ich Sie bei der Begründung von Wohnungseigentum.

Streitigkeiten unter den Eigentümern

Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Interessen zwischen den Eigentümern; sei es aufgrund Verhalten im Spannungsfeld Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrecht oder aufgrund von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die nicht von jedem Eigentümer mitgetragen werden. Hierbei kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen bspw. im Rahmen einer sog. Nichtigkeitsklage.

Gerne prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten.

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Streitigkeiten mit dem Verwalter

Nicht immer kommt der WEG-Verwalter seinen Pflichten nach dem WEG und dem Verwaltervertrag nach. Hier stellt sich die Frage, ob zur Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einzelner Wohnungseigentümer rechtliche Schritte ergriffen werden können und / oder sollten.

Bei fortgesetzten Problemen ist auch die Möglichkeit der Abberufung des Verwalters in den Blick zu nehmen.

Gerne prüfe ich für Sie die Möglichkeiten.

ArGe Mietrecht und Immobilien

Rechtsanwalt Lorenz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein.

Deutscher Anwaltverein Mietrecht und Immobilien

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