Das allgemeine Zivilrecht

Vertragsrecht und Schadensersatz

Der Bereich des Zivilrechts umfasst Vertragsfragen aller Art, zum Beispiel das Zustandekommen bzw. Nichtzustandekommen von Verträgen. Dieses ist unabhängig davon, ob diese schriftlich, im Internet, per Telefon oder im persönlichen Gespräch geschlossen wurden. Grundsätzlich ist ein Vertrag ein Vertrag, der dann auch einzuhalten ist. Die entscheidende Frage ist dabei zunächst, ob überhaupt ein Vertrag wirksam geschlossen wurde.

Schadensersatz und andere Gewährleistungsrechte

Weitaus häufiger spielt bei vielen Verträgen das Mängelgewährleistungsrecht eine große Rolle (Stichworte: Schadensersatz, Rücktritt und Widerruf). Hier sind die zu beantwortenden Fragen, ob Mängel vorliegen und wenn ja, wie sich diese auswirken.

Beweisbarkeit im Prozess

Für einen etwaigen Prozess ist häufig auch entscheidend, ob die eigenen Ansprüche bewiesen werden können. In diesem Bereich gibt es viele Fehlvorstellungen: nicht alles, was nur mündlich vereinbart wurde, ist unbeweisbar. Nicht alles, was beispielsweise schwarz auf weiß steht, ist ein Beweis. Diese Fehlvorstellungen führen leider immer wieder dazu, dass bestehende und durchsetzbare Rechte erst gar nicht geltend gemacht werden bzw. umgekehrt, wird immer wieder versucht, Rechte geltend zu machen, die prozessual nicht mit Erfolg geltend gemacht werden können. Auf der Hand liegend ist, dass Beides nicht sinnvoll ist.

Die Prüfung dieser Fragen im Vorfeld gehört zu jeder anwaltlichen Tätigkeit.

Gerne stehe ich Ihnen bei Vertragsfragen aller Art zur Verfügung.

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